Als unkenterbar gelten Boote mit einem sehr hohen aufrichtenden Moment (bei 90° Schlagseite selbst aufrichtend).
Als unsinkbar gelten Schiffe, die auch im vollgelaufenen Zustand nicht untergehen. Aber Achtung! Es gibt hier verschiedene Definitionen mit unterschiedlichen Sichtweisen. Ist ein Boot nicht untergegangen, wenn der Bugkorb noch aus dem Wasser ragt?
Auch beim Begriff segelfertig scheiden sich die Meinungen. Wenn wir beim Yachthandel Hamburg von „segelfertig“ sprechen. Dann benutzen wir den Terminus im selben Sinne wie auf Messen und anderen Ausstellungen üblich: das Boot wird mit Segeln und entsprechender Ausrüstung zur Bedienung der Segel geliefert.
Wir bauen unsere Ersatzteillisten sukzessive auf. Wenn Ihr Teil nicht dabei ist, dann kann es sein, dass es bisher noch nicht bestellt wurde. Fragen Sie Ihr Teil dann gerne an.
Einige Teile haben wir auf Lager, diese können teilweise binnen 3 Tagen versandt werden. Bei einigen Teilen, speziell bei den Ersatzteilen für die Etap Yachten, handelt es sich um Einzelanfertigungen, die erst auf Bestellung gefertigt werden. Wir leiten hier die von den jeweiligen Produzenten angegebenen Lieferzeiten weiter. Je nach Teil kann und muss mit Verzögerungen gerechnet werden können, auf welche wir keinen Einfluss haben.
Die Mindestmietzeit einer Trailermiete beträgt 3 Tage zu je 49,-€. Zudem berechnen wir eine Umrüstgebühr von 15€ für die entsprechenden Stützen bzw. Tiefgang. Die Trailer werden verbindlich reserviert, sobald die Mietgebühr beglichen wird. Bei Abholung bitten wir um eine Kaution in Höhe von 400,-€ in bar. Diese wird bei schadloser Rückgabe auch wieder in bar ausgezahlt. Sollte die Mietkaution überwiesen werden weisen wir daraufhin, dass wir eine Bearbeitungsgebühr von 20,- €.
Trailer können auch vor Ablauf der Mindestmietzeit zurückgegeben jedoch nicht verrechnet werden.
Nein, Slippen ist mit unseren Leihtrailern ausdrücklich nicht gestattet!
Wir können sowohl Motorboote bis 37 Fuß als auch Segelboote bis 50 Fuß transportieren. Gerne sind wir Ihnen auch bei Transporten über diese Grenzen hinaus behilflich.
Grundsätzlich können wir nach ganz Europa transportieren. Fragen Sie gerne Ihren Lade-/ Abladeort an.
Die Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich von den Abmessungen des zu transportierenden Bootes ab. Ab bestimmten Größen werden Genehmigungen benötigt. Wie schnell diese von den Ämtern bereitgestellt werden kann nie genau vorausgesagt werden. Kleinere Boote (vor allem mit einem Gewicht bis 2,75t) können sehr kurzfristig transportiert werden.
Sobald Sie sich für die Bestellung eines Neubootes entschieden haben, setzen wir eine verbindliche Bestellung auf. Diese dient als Grundlage zur Orderübermittlung an die Werft. Nachdem die Werft diese bestätigt hat, erhalten Sie von uns eine Anzahlungsrechnung (in der Regel i.H.v. 50% des Bestellwertes) gem. des vereinbarten Zahlungsplans auf der verbindlichen Bestellung. Etwa zehn Tage (Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden) bevor das Boot das Werk verlassen kann, erfolgt eine Endrechnungsstellung. Je nach Konfiguration verweilt das Boot anschließend eine entsprechende Zeit zur Endausrüstung in Siek.
Bei den Booten die wir anbieten handelt es sich um verschiedene Verkaufsangebote:
Vermittlungen: Bei Vermittlungsverkäufen agieren wir als Vertreter der Eigner. Ein Kaufvertrag wird hier zwischen den bisherigen Eignern und Kaufinteressenten geschlossen. Wir werden als Vermittler im Kaufvertrag genannt, sind jedoch keine Kaufvertragspartei. Es handelt sich bei solchen Verkäufen um Privatverkäufen ohne Gewährleistung unsererseits.
Brokerage: Bei unserer Brokeragevermittlung übernehmen wir lediglich die Vermarktung der Boote und beantworten erste Fragen. Besichtigungen und Verhandlungen werden vom und mit dem Verkäufer durchgeführt. Wir sind ab Übermittlung der Daten für beide Parteien lediglich beratend auf Wunsch tätig.
Direktverkauf: Boote, die wir direkt verkaufen. Als gewerbliche Verkäufer werden die von uns verkauften Boote, bei denen wir auch Verkäufer sind, mit einer entsprechenden Gewährleistung angeboten und verkauft. Dabei gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Sportbooten (neu oder gebraucht) brauchen eine Konformitätserklärung. Bei neuen Booten werden diese von der Werft mitgeliefert. Bei Gebrauchtbooten ist darauf zu achten, dass diese mit übergeben wird. Durch diese Konformitätserklärung werden die Entsprechungen mit den vorgeschriebenen Normen bestätigt. Besondere Obacht sollte man somit bei Gebrauchtbooten, die erstmals in die EU eingeführt und in Betrieb genommen werden, walten lassen. Ausgenommen sind Boote, die vor dem 16.06.1998 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden. (nachlesbar beim Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.)
Gerade bei Gebrauchtbooten ein immer wiederkehrendes Thema. Sie brauchen für Ihre Yacht einen Nachweis, dass zu einem früher gelegenen Zeitpunkt, in der Regel beim erstmaligen Kauf, eine Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Kann bei der Einfuhr aus einem nicht EU-Land dieser Nachweis nicht vorgelegt werden wird eine Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert fällig. Auch hier gibt es eine Ausnahme: nach der Richtline 92/111/EWG des Rates vom 14.12.1992 wird festgehalten, dass dies nicht für Wasserfahrzeuge gilt, die vor dem 01.01.1985 in Betrieb genommen wurden.
Sie wollen Ihr Boot verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten:
Brokerage (Interessentenvermittlung)
Vermittlung
Ankauf
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam die smarteste Lösung für Sie persönlich.
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